Kaufoptionsschein  

   Weitere Links

 

 

 

 

Am besten machen wir uns die Funktionsweise eines Kaufoptionsscheins anhand eines Beispiels klar. Stellen Sie sich vor, Sie besäßen einen Call, der Sie zum Kauf einer Aktie der XY-AG (Basiswert) berechtigt. Der zugesicherte Kaufpreis für die Aktie (Basispreis) soll 60 EUR betragen. Weiterhin gehen wir davon aus, dass der aktuelle Aktienkurs der XY-AG bei 100 EUR liegt. Überlegen Sie einmal, wie viel der Call nun Wert ist.

 

Der Optionsschein berechtigt Sie, die Aktie zu einem Kurs von 60 EUR zu kaufen, obwohl die Aktie an der Börse aktuell zu 100 EUR gehandelt wird. Würden Sie Ihr Recht ausüben, so könnten Sie einen Gewinn von 40 EUR einstreichen. Diese 40 EUR stellen quasi den Substanzwert des Optionsscheins dar. In der Fachsprache bezeichnet man diesen Wert als den inneren Wert eines Optionsscheins.

 

Der innere Wert verändert sich, wenn sich der Aktienkurs des Basiswertes verändert. Diesen Zusammenhang verdeutlicht Ihnen die folgende Graphik:

 

 

Steigt der Kurs der Aktie um 20 EUR, so steigt der innere Wert des Kaufoptionsscheins ebenfalls um 20 EUR. Er berechtigt Sie ja weiterhin, die nunmehr zu 120 EUR gehandelte Aktie zum Preis von 60 EUR zu kaufen. Der innere Wert beträgt somit 60 EUR. Als Inhaber eines Calls profitieren Sie also von Kurssteigerungen des zugrunde liegenden Basiswertes bzw. Wertpapiers.

 

Wie aber sieht es aus, wenn die Aktie fällt? Nehmen wir an, der Kurs der Aktie steigt nicht um 20 %, sondern er fällt um 20 % auf 80 EUR. Dann beträgt der innere Wert Ihres Calls nur noch 20 EUR (80 - 60), d.h. er ist im gleichen Zeitraum um 50 % seines Wertes gefallen.

 

Aber gehen wir noch ein Stück weiter und lassen den Aktienkurs des Basiswertes unter den Basispreis von 60 EUR fallen. Aus Ihrem Optionsrecht könnten Sie nun keinen Vorteil mehr ziehen, der innere Wert Ihres Optionsscheins wäre null. Denn auch wenn der Aktienkurs zum Ausübungstermin unter dem Basispreis liegt: Weniger als null kann Ihr Optionsschein nicht wert werden, weil Sie ja Ihr Recht nicht ausüben müssen. In der Sprache der Börsianer ist Ihr Optionsschein damit aus dem Geld bzw. out of the money. Ist der innere Wert Ihres Optionsscheines größer null, d.h. liegt der Aktienkurs über dem Basispreis, so ist der Optionsschein im Geld bzw. in the money. Und wenn der Aktienkurs genau dem Basispreis entspricht (in unserem Beispiel 60 EUR), bezeichnet man das als am Geld bzw. at the money.