Grundbegriffe

Ausübungstermin  
Basispreis  
Basiswert  
Laufzeit  
Optionsverhältnis  

Bevor Sie mehr darüber erfahren, wie Optionsscheine funktionieren und wie sie bewertet werden, wollen wir zunächst noch einige wichtige Begriffe klären. Als Beispiel nehmen wir uns einen von der Westdeutschen Landesbank herausgegebenen Put auf die Puma-Aktie vor.

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Ausübungstermin: Das ist der Zeitpunkt bzw. Fälligkeitszeitpunkt, zu dem Sie als Inhaber eines Optionsscheins Ihr Recht auf den Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers ausüben können. In unserem Beispiel wäre dies der 20.06.2003. Man unterscheidet Optionsscheine europäischen und Optionsscheine amerikanischen Typs. Bei Optionsscheinen europäischen Typs können Sie Ihr Recht nur am Ende der Laufzeit ausüben. Bei Optionsscheinen amerikanischen Typs ist dies an jedem Bankarbeitstag während der gesamten Laufzeit möglich.

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Basispreis: Den Preis, zu dem Sie ein Optionsrecht ausüben können, d.h. zu dem Sie später eine Aktie oder einen anderen Basiswert kaufen oder verkaufen können, nennt man Basispreis. Mit dem Beispieloptionsschein können Sie die Puma-Aktie zu einem Preis von 50,00 EUR verkaufen. Der Basispreis wird im Voraus genau festgelegt.

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Basiswert: Diejenigen Güter, für die Sie Optionsscheine erwerben können, nennt man auch Basiswerte. Dies können Aktien, aber auch Rohstoffe, Währungen und Ähnliches sein. Es gibt allerdings nicht nur solche handelbaren Basiswerte, sondern man kann auch Optionsscheine mit einem Index (wie z.B. dem DAX) als Basiswert erwerben.

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Laufzeit: Anders als bei Aktien ist die Existenz eines Optionsscheins zeitlich begrenzt. Bei der Emission eines Optionsscheins wird somit auch immer ein Datum angegeben, bis zu dem der Optionsschein gehandelt werden kann. Nach Ablauf dieser Laufzeit - in unserem Beispiel also ab dem 20.06.2003 - wird der Optionsschein quasi gelöscht.

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Optionsverhältnis: Das Optionsverhältnis (häufig wird auch vom Bezugsverhältnis gesprochen) gibt an, wie viele Optionsscheine notwendig sind, um eine Einheit des Basiswertes kaufen bzw. verkaufen zu können. Ein Optionsverhältnis von 1 sagt aus, dass Sie pro Optionsschein genau eine Einheit des Basiswertes, also beispielsweise eine Aktie, kaufen bzw. verkaufen können. Bei unserem Beispieloptionsschein beträgt das Bezugsverhältnis 10:1. Sie bräuchten also 10 Optionsscheine für den Verkauf einer Puma-Aktie.

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